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Erstattung von Sinupret® eXtract

Aktualisiert am 05.03.2025

Erstattung von Sinupret® eXtract

Seit dem 01.01.2012 können die gesetzlichen Krankenversicherungen ihren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, jedoch apothekenpflichtige Medikamente zu erstatten*. Zu dieser Gruppe der OTC-Arzneimittel zählt auch Sinupret® eXtract.

Seit dem 01.01.2024 können Sie neben den bekannten Papier-Rezepten auch E-Rezepte zur Erstattung einreichen. 

Wie funktioniert die Einreichung eines Papier- oder E-Rezeptes?

  • Geben Sie im unten stehenden Feld den Namen Ihrer Krankenkasse ein und prüfen Sie, ob diese im Rahmen ihres freiwilligen Leistungsangebotes die Erstattung pflanzlicher Arzneimittel anbietet und welche Bedingungen dafür gelten.
  • Bietet Ihre Krankenkasse diese Leistung an, können Sie direkt unseren Musterbrief verwenden, um die Erstattung geltend zu machen.

Haben Sie ein Rezept in Papierform, dann reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Musterbrief noch folgende Unterlagen im Original ein:

  • das grüne Rezept, falls eine Verordnung die Voraussetzung für eine Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ist
  • die Apothekenquittung

Haben Sie ein E-Rezept, dann reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich zum Musterbrief noch folgende Unterlagen im Original ein:

  • einen personalisierten Ausdruck Ihrer Apotheke als Nachweis des E-Rezeptes (Bitte in Ihrer Apotheke anfragen)
  • die Apothekenquittung

Die in der Tabelle aufgeführten Informationen basieren auf den Angaben der jeweiligen Krankenkasse, die sie auf ihrer Internetseite bekannt gemacht hat. Die Inhalte wurden mit großer Sorgfalt recherchiert und erfasst. Die Angaben erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt der BAH keine Gewähr. Maßgeblich bleiben die jeweils gültigen Satzungen der Krankenkassen. Etwaige Haftungsansprüche gegen den BAH, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen, sofern seitens des BAH kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Korrekturhinweise nimmt der BAH gerne per E-Mail an bah(at)bah-bonn.de entgegen.

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